Das Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung in Bayern e.V. führt zusammen mit den Erzeugerringen die Neutrale Qualitätsprüfung von Speise- und Veredelungskartoffeln in Bayern durch.

► Richtlinien Neutrale Qualitätsfeststellung

Je Erntejahr werden durchschnittlich 21.000 Qualitätsbefunde erstellt, die eine Menge von 525.000 t repräsentieren. Ein Viertel der bonitierten Menge entfällt auf Speisekartoffeln, drei Viertel auf Veredelungskartoffeln. Die Bonituren erfolgen in der Regel bei der Anlieferung an unsortierter Rohware oder aufbereiteter Ware.

Die Qualitätsbefunde dienen den Kartoffelunternehmen als Grundlage für die Abrechnung mit den Lieferanten. Für die Landwirte sind die Ergebnisse der Bonituren wichtige Ansatzpunkte für qualitätsverbessernde Produktionsmaßnahmen.

Als Qualitätsmaßstab finden bei den Prüfungen die „Deutsche Kartoffelgeschäftsbedingungen – Berliner Vereinbarung“ (Mängelbewertung Berliner Vereinbarung), die Boniturkriterien nach „RUCIP“ und die mit den Verarbeitungsbetrieben vertraglich vereinbarten Qualitätsanforderungen, Anwendung. Bei der Bonitur von Pommes Frites Kartoffeln wird auch der Standard „CKA II“ zugrunde gelegt.

Die Vereinbarungen nach RUCIP (Regles et Usages du Commerce Intereuropéen des Pommes de Terre) regeln die Geschäftsbedingungen für den intereuropäischen Kartoffelhandel. Die Qualität von Speise- und Speisefrühkartoffeln aus z.B. Ägypten oder Tunesien, wird nach den Bestimmungen dieser Norm beurteilt.

Bei den Qualitätsmängeln von Kartoffeln wird nach äußeren Mängeln (z.B. Beschädigungen, Wachstumsrisse, Missbildungen, Ergrünung, Schorf), inneren Mängeln (z.B. Schwarzfleckigkeit, Hohlherzigkeit, Eisenfleckigkeit, Glasigkeit) und Fäulnis, unterschieden. In den letzten Jahren hat der Befall mit Rhizoctonia solani zugenommen. Die verschiedenen Ausprägungsformen dieses Schadbildes sind Rhizoctonia-Pusteln, Rhizoctonia Dry core und durch den Pilz verursachte Knollendeformationen.

Zur Beurteilung der äußeren Qualität von Speisekartoffeln werden auch Kartoffelwaschkarten eingesetzt. Waschkarten sind ein zusätzliches Beurteilungskriterium für den Handel mit Speisekartoffeln.

Waschkarten

Die Durchführung der Neutralen Qualitätsprüfung erfolgt durch 35 LKP-Qualitätsprüfer. Zur Sicherstellung eines einheitliches Prüfniveau, werden in festen Intervallen regelmäßig Prüferschulungen durchgeführt, bei denen die Prüfer in den relevanten Boniturstandards unterwiesen werden.